Das Projekt für die Einführung der Tempo-30-Zone in Altenrhein ist rechtskräftig. Gegen das im Sommer 2026 öffentlich aufgelegte Projekt waren insgesamt drei Einsprachen bzw. Rekurse eingegangen. Diese wurden teilweise zurückgezogen oder aufgrund verpasster Frist abgeschrieben.
Das Projekt ist somit am 9. September 2026 in Rechtskraft erwachsen. Damit können die weiteren Schritte für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen eingeleitet werden.