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Betretungsverbot für Abschnitte des Gstaldenbachs und des Freibachs
Aufgrund der aussergewöhnlich tiefen Wasserstände und der hohen Wassertemperaturen sind die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen derzeit stark beeinträchtigt. Die noch vorhandenen kühlen und ausreichend tiefen Wasserstellen dienen den Tieren als wichtige Rückzugsorte.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen hat deshalb für besonders gefährdete und vor Ort gekennzeichnete Gewässerabschnitte ein Betretungsverbot verfügt.
In der Gemeinde Thal betrifft das Verbot markierte Stellen am Gstaldenbach und am Freibach zwischen Thal und Rheineck.
An diesen Stellen ist Folgendes verboten:
- Betreten oder Befahren des Gewässers;
- Fischerei;
- Mitführen oder Einbringen von Tieren, insbesondere Hunden und Pferden.
Die gesperrten Stellen werden vor Ort gut sichtbar gekennzeichnet. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Verstösse können mit einer Busse bestraft werden.
Wir bitten die Bevölkerung, die Signalisation zu beachten und zum Schutz der Fische und Wasserlebewesen auf das Betreten der gekennzeichneten Gewässerabschnitte zu verzichten.
| Download: | Allgemeinverfuegung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026.pdf |
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