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Friedhofreglement
Das Reglement über die Friedhöfe stammt aus dem Jahr 2002 und wurde letztmals im Jahr 2022 punktuell angepasst. Im Rahmen einer Friedhofsbegehung vom 29. Oktober 2025 zeigte sich, dass im Bereich der Grabbepflanzung Regelungslücken bestehen.
Insbesondere auf den Friedhöfen Buechen und Thal ist vermehrt festzustellen, dass Bäume und Sträucher gepflanzt wurden, die inzwischen eine unzulässige Grösse erreicht haben und angrenzende Gräber oder Wege beeinträchtigen. Gleichzeitig fehlte bislang eine klare und verbindliche Grundlage im Reglement, auf die sich Gemeinde und Angehörige stützen können.
Der Gemeinderat hat deshalb eine Präzisierung der Bestimmungen zur Grabbepflanzung beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderates bzw. die Anpassung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Das geänderte Reglement ist im Rathaus öffentlich aufgelegt. Die Referendumsfrist dauert noch bis zum 18. Mai 2026.
