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1.3.2024
Reduktion der Feuerwehr-Ersatzabgabe
Alle Personen, welche vom Gesetz her Feuerwehrdienst leisten müssten, diesen Dienst jedoch – aus welchen Gründen auch immer – nicht leisten können oder wollen, bezahlen die Feuerwehr-Ersatzabgabe. Die Höhe dieser Abgabe wird in Prozent der «einfach Steuer» festgelegt und beträgt heute 10%. Zudem gilt eine reglementarische Unter- und Obergrenze. Die Ersatzabgabe beträgt minimal Fr. 50.00 und maximal Fr. 500.00. Aufgrund der guten finanziellen Situation in der Feuerwehr-Rechnung der Gemeinde Thal kann die Abgabe auf das Jahr 2024 hin angepasst werden; die Abgabe wird auf 7% gesenkt. Die heutige Unter- und Obergrenze bleiben unverändert.