Gesundheit
Die Schule Thal beteiligt sich aktiv zum Wohle der Gesundheit Ihres Kindes. Hier erhalten Sie Informationen zu unserem Schularzt, unseren Schulzahnärzten und der Kopfkontrolle.
Kontakt
Telefon | 071 886 10 69 |
schulverwaltung@schulethal.ch |
Schulzahnarzt
Zum Eintritt in die Schulzahnpflege sind alle Schüler und Schülerinnen der Schule Thal berechtigt. Sie gilt für alle Kinder der Kindergarten-, Primar- und Oberstufe aller Schulkreise der Gemeinde Thal.
Ein Beitritt in die Schulzahnpflege hat den Vorteil, dass die Kinder jedes Jahr durch den Schulzahnarzt zu einer Kontrolluntersuchung aufgeboten werden. Die Kosten werden durch die Schule Thal übernommen. Am Ende der Schulzeit in der Oberstufe übernimmt die Schule die Kosten einer Röntgenuntersuchung (Bite Wing). Eine allfällig nötige Behandlung geht zu Lasten der Eltern und wird durch den Schulzahnarzt direkt in Rechnung gestellt.
Als Schulzahnärzte der Schule Thal sind bestätigt:
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Bischofberger René. Dr. med., Rorschach
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Cuendet Nicole, Dr. med. dent., Goldach
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Graefen Oliver, Dr. med. dent., Rorschach
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Herzberg Heiko, Dr. med. dent., Horn
- Neffe Bettina Anna, Dr. M.Sc., Staad
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Rickli Hanspeter, Dr. med. dent., Rorschach
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Ruckstuhl Christian, Dr. med. dent., Rorschach (Xundmund)
- Sahin Bora, Dr. med. dent. eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Staad
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Schmid David, eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Goldach
- Ziegler Axel, Dr. med. dent., Staad
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare für die Schulzahnpflege können bei der Schulverwaltung, Tel. 071 886 10 69 bestellt werden.
Der jeweilige Schulzahnarzt wird über Ihre Anmeldung informiert. Einen Untersuchungstermin können Sie direkt beim Schulzahnarzt vereinbaren.
Die Untersuchungskosten von Zahnärzten, die nicht als Schulzahnarzt bestimmt sind, müssen durch die Eltern selber getragen werden.
Auf den Beginn des Schuljahres wird den Eltern der neu eingetretenen Kindergartenkinder das Anmeldeformular durch die jeweiligen Kindergärt- nerinnen abgegeben. Neu zugezogenen Schülern und Schülerinnen in die Gemeinde Thal wird das Formular direkt durch die Schulverwaltung zuge- stellt.
Beim Austritt aus der Oberstufe oder bei Wegzug aus der Gemeinde er- lischt die Zugehörigkeit zur Schulzahnpflege.
Schüler/innen von Lutzenberg oder anderen Gemeinden, die eine Klasse in der Schule Thal besuchen, unterstehen den Bestimmungen ihrer Schul- gemeinde.