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Senkung Wasserzins
An der Bürgerversammlung 2022 wurde bekanntlich der Antrag gestellt, es sei zu prüfen, ob die Rechnungen der Badeanstalten (anstatt wie bisher in der Rechnung der Wasserversorgung) in den Gemeindehaushalt überführt werden können. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Gemeinderat entschieden, die Rechnung über die Bäder weiterhin bei der Wasserversorgung zu belassen, ausgewiesene Verluste der beiden Badeanlagen jedoch zulasten der Erfolgsrechnung «Gemeindehaushalt» auszugleichen.
Auf das Rechnungsjahr 2022 hin budgetierte die Wasserversorgung Thal einen Ertragsüberschuss von Fr. 228'720. Nun resultierte ein Plus von Fr. 766'722; dies entspricht einem Besserabschluss gegenüber dem Budget von Fr. 538'002. Der Rat hat deshalb beschlossen, der Bürgerschaft etwas von diesem Besserabschluss «zurückzugeben».
Die Gebäudetaxe gemäss Art. 49 Wasserreglement wird von 0,03% auf 0,02% gesenkt. Der Wasserzins gemäss Art. 49 Wasserreglement wird von Fr. 1.90/m3 auf Fr. 1.70/m3 gesenkt. Anstelle des für das Jahr 2023 ursprünglich angenommenen Besserabschlusses von Fr. 278'000 resultiert mit diesen Tarifsenkungen voraussichtlich ein Plus von «lediglich» Fr. 25'900.