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Motion «Dorfbach» - Verschiebung auf BV 2024
Im Mitteilungsblatt vom September 2022 orientierte der Rat, dass eine Volksmotion mit einer genügenden Anzahl an Unterschriften eingereicht wurde. Die Motion, welche den Verzicht auf den Einzug des «Bauperimeters Dorfbach» zum Inhalt hat, wurde formell und materiell korrekt beim Gemeinderat eingereicht. Gemäss den Bestimmungen im Gemeindegesetzt muss der Rat die Motion den Stimmberechtigten an der nächst folgenden Bürgerversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten – das ist die Bürgerversammlung vom 27. März 2023.
Die Problematik liegt nun darin, dass die Bauabrechnung zwar vorliegt, dass aber die «Beiträge Dritter» in Bezug auf eine einzige, jedoch bedeutende Position noch nicht gänzlich feststehen. Im Bereich des Einlenkers Appenzellerstrasse in die Dorfstrasse führt die Strasse bekanntlich über den Dorfbach (Brücke/Durchlass). In diesem Bereich handelt es sich um Boden, der sich im Besitz des Kantons St.Gallen befindet. Der Kanton trägt deshalb einen Teil der Kosten für das Bauwerk im Untergrund. In Bezug auf den effektiven Anteil des Kantons ist ein letzter Regierungsratsbeschluss noch ausstehend.
Da es sich um einen Betrag in sechsstelliger Höhe handelt ist es entscheidend, ob dieser Betrag von den Perimeterpflichtigen getragen werden muss oder nicht. Da der Gemeinderat die effektiven Perimeterkosten aktuell noch nicht beziffern kann, ist eine Antragstellung an der diesjährigen Bürgerversammlung noch nicht möglich.
Der Gemeinderat nahm im Januar 2023 mit den Motionären Kontakt auf und besprach mit ihnen diese Situation. Es wurde übereinstimmend beschlossen, die Motion den Stimmberechtigten erst zur Abstimmung zu unterbreiten, wenn die exakten Zahlen vorliegen. Damit der Klärung der noch pendenten Betragsposition im Jahre 2023 gerechnet werden kann, ist der nächstmögliche Termin für eine Abstimmung über die Motion die Bürgerversammlung 2024.
