Kommunikation
Alle News
Flugplatz St.Gallen-Altenrhein – Vernehmlassung
Die sogenannte «bilaterale Arbeitsgruppe» bestehend aus Vertretern der Regierungen des Kantons St.Gallen und des Landes Vorarlberg sowie Vertretern der Gemeinden rund um den Flugplatz Altenrhein (Schweiz und Österreich) veröffentlichte im Herbst 2019 einen Bericht, wie eine partielle Anpassung der Rahmenbedingungen beim Linien-, Charter- und Businessverkehr umgesetzt werden kann unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse der Bevölkerung. Dieser Bericht liegt seither bei den betroffenen, öffentlichen Stellen zur Stellungnahme auf.
Der Bericht sieht im Wesentlichen vor, dass die Betriebszeiten des Flugplatzes Altenrhein neu kategorisiert werden, was zu einer eindeutigen Zuweisung führt (Geschäftsreiseverkehr / Nichtgeschäftsreiseverkehr / Linienverkehr). Die Betriebszeiten für den Linien- und Geschäftsreiseverkehr soll unter der Woche und am Wochenende leicht erweitert werden. Die Betriebszeiten für den Nichtgeschäftsreiseverkehr werden jedoch eingeschränkt. Die Anzahl Helikopterflüge soll deutlich reduziert und die Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen klar präzisiert werden. Die Schweiz verzichtet zudem auf eine Konzessionierung des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein.
Der Gemeinderat hat sich an mehreren Sitzungen eingehend mit dem Bericht der Arbeitsgruppe auseinandergesetzt. Der Rat kommt zum Schluss, dass die Lockerungen des Betriebsreglements zwar in gewissen Bereichen etwas mehr Immissionen zulassen (Bsp. Geschäftsfliegerei), dass sich aber durch die massive Reduktion der Helikopterflüge und die Anpassung der Lärmpunkteregelung für die Gemeinde Thal eine Verbesserung der Gesamtsituation ergibt.