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Benützung Schul- und Sportanlagen – Anpassung Tarif
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Einrichtungen von Schule und Sport (Turnhallen, Bühnenräume, Schulzimmer, Werkstätten, u.w.) in der Gemeinde Thal an Vereine und Organisationen zu günstig vermietet werden. Diese Situation führte vermehrt dazu, dass auswärtige Vereine die Durchführung eines Anlasses in einer Einrichtung in Thal derjenigen in ihrer eigenen Gemeinde wegen den markant tieferen Ansätzen bevorzugten. Dies führte wiederum dazu, dass einheimische Vereine aufgrund einer hohen Auslastung teilweise Anlässe verschieben mussten. Ausserdem zeigte sich, dass auswärtige Vereine die Einrichtungen nicht mit der erwarteten Sorgfalt behandelten.
Der Rat hat nun den Tarif in etwa auf das Niveau in der weiteren Region angepasst. Diese Anpassungen haben für die einheimischen Vereine zwar Auswirkungen, aber nur in geringem Masse, da die ausserschulische Benützung der Schul- und Sportanlagen (Ausnahme: Art. 4 Benützungsreglement) für Dorfvereine grundsätzlich gebührenfrei ist. Zeigt sich, dass ein auswärtiger Verein seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, wird ihm die Benützung der Einrichtungen inskünftig verweigert.