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Anschaffung Mähbalken für Bachunterhalt
er Bachunterhalt an den Böschungen erfolgt seit vielen Jahren, in dem diese Bereiche gemulcht werden. Diese Art und Weise des Unterhalts ist bekanntlich gesetzlich nicht mehr erlaubt. Die Gemeinde beschafft sich nun einen Mähbalken, so dass diese Bereiche gesetzeskonform behandelt werden können.
Für den Schnitt des Grünguts an Bachböschungen anstelle des Mulchens gibt es verschiedene Gründe. Zum einen führt das Mulchen zu einer Anhäufung von Grüngut im Wasserlauf, was oft in unterliegenden Bereichen zu Verklausungen und Verstopfungen führt. Andererseits können sich Neophyten an Gewässerufern rasch und grossflächig ausbreiten. Neophyten, wie der japanische Staudenknöterich, sind extrem hartnäckig und können mit Mulchen nicht bekämpft werden. Der Schnitt des Grüngutes und das Entfernen des Materials hat sich diesbezüglich als erfolgsversprechender erwiesen.